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Die neue Datenschutz Grundverordnung 


Neue Gesetze / Verordnungen -  was ändert sich eigentlich?

Mit dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetzt) gab es ja schon seit längerer Zeit eine Gesetzt zur Wahrung des Datenschutzes. Inhalt, Umsetzung sowie Kontrollfunktionen waren aber nicht mehr angemessen und vor allem nicht mehr zeitgemäß.  Mit der neuen, europäischen Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) sollen die Daten eines jeden einzelnen besser geschützt werden. De facto gibt es nun Auflagen und Richtlinien die zu befolgen sind. In jedem Bundesland werden Aufsichtsbehörden die Umsetzung auch prüfen und bei Missständen auch sanktionieren.

 

Muss ich einen externen Datenschutzbeauftragten ordern?

Nein. Je nach Größe und Umfang des Betriebes können Sie selbst Ihr Datenschutzbeauftragter werden. Der Aufwand, vor allem zu Beginn wenn noch keinerlei Datenschutzniveau besteht, ist sehr zeitintensiv. Hier empfehlen wir dringend eine Fachkraft zu engagieren. Ist ein gewisses Datenschutzniveau erst mal erschaffen worden und entsprechend Betriebliche Richtlinien gesetzt worden, fällt der wiederkehrende Aufwand für Pflege/Überwachung deutlich geringer aus.

 

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?

Der Preis ist natürlich abhängig von diversen Faktoren wie Größe des Betriebes, den Mitarbeiten und einigem mehr (Büro / Arbeitsräume / PC’s / SW et….).   Gerne erstellen wir Ihnen ein spezifisches Angebot für Ihr Haus.  

Preis-Beispiel für einen Betrieb mit 4 Mitarbeitern, 2 Arbeitsräumen, 1 PC und 2 Branchen-Softwareprogrammen:  

Erst-Analyse + Schaffung des erforderlichen Datenschutzniveaus + Erstellung betrieblicher Richtlinien  durch einen unserer zertifizierten externen EU-Datenschutzbeauftragten.

1.790.-  zuzugl. Anfahrtskosten    (20% Nachlass für semper-Vertragskunden)

 

Gerne erstellen wir ein Angebot für Ihr Haus:      Kontaktformular aufrufen