1. AllgemeinesDie nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Verträge und Angebote von semper Hotelsoftware EDV Systembetreuung & Consulting / Costantino Maccioni, Gewerbestr. 9, 91166 Georgensgmünd, und semper Hotelsoftware Switzerland CH-6612 Ascona, (nachfolgend semper genannt). Alle Lieferungen, Leistungen, Verträge und Angebote bleiben auch bei einer Änderung der Unternehmensform von semper oder einem Inhaberwechsel für beide Seiten gültig und bindend. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung oder Vertragsabschluss nicht Vertragsbestandteil.Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von semper bedürfen der Schriftform. 2. Angebot und VertragsabschlussAngebote und Werbung von semper sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Terminierung, Lieferfrist und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich. Der Umfang der von semper zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung von semper festgelegt; ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen und anwendbare besondere Geschäftsbedingungen von semper. Handschriftliche Ergänzungen gelten nur wenn sie im Original deutlich von semper gegengezeichnet sind.Semper behält sich, durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen beziehungsweise Auftragsbestätigung vor. 3. DienstleistungenDienstleistungen beziehen sich ausschließlich auf die vom Kunden an semper in Auftrag gegebenen Positionen. Weitergehende Tätigkeiten die vom Kunden während der Auftragsausführung mündlich in Auftrag gegeben werden stellen eine zusätzliche Dienstleistung dar die von semper zusätzlich in Rechnung gestellt werden können. Dies gilt auch für Tätigkeiten die erbracht werden müssen um die in Auftrag gegebene Tätigkeit ausführen zu können, soweit nicht anders, schriftlich in der Auftragsbestätigung aufgeführt. Semper behält sich vor bei Dringlichkeitsfällen in der Hotline die Tätigkeit der Dienstleistung zu unterbrechen.Dienstleistungen im Rahmen des Systems „Zentrale Verwaltung der Reservierungssysteme“ (ZVdR) erfolgen als Vermittlung, Betreuung und First-Level-Support für Kunden von semper. Semper ist nicht Betreiber und übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Funktionen und Ergebnisse des Systems.4. SupportverträgeSupportverträge beinhalten ausschließlich eine First Level Hotline für die im Support Vertrag aufgeführte Software und Dienstleitung. Diese Hotline kann telefonisch oder per Fernwartung erfolgen. Semper verpflichtet sich die Bearbeitung gemeldeter Hotlinefälle innerhalb kürzester Zeit aufzunehmen spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden. Semper behält sich vor gemeldete Hotlinefälle nach Dringlichkeitsstufen zu bearbeiten. Schulungen oder Einweisungen sind per Hotline nicht möglich.Kunden mit Supportvertrag erhalten neue Updates zur Hotelsoftware HoRes cantio kostenfrei. Die Installation der Updates erfolgt ebenfalls kostenfrei sofern diese per Fernwartung beim Kunden installiert werden können.Anspruch auf Supportleistung entfällt, sobald ein Kunde Rechnungszahlungen nicht nachgekommen ist. Kosten und Zeitrahmen des Support Vertrages bleiben dabei unverändert. Der Anspruch auf Supportleistung tritt mit Zahlungseingang bei semper wieder in Kraft. Außerhalb der Geschäftszeiten steht der Support ausschließlich für Notfälle zur Verfügung. Kunden mit Supportvertrag haben je nach Vertragsform zwischen 0 und 100 Prozent Ermäßigung auf die Support-Arbeitszeit außerhalb der Geschäftszeit.Supportfälle die auf mutwilliger oder grobfahrlässiger Fehlbedienung Mailware, Trojaner oder Viren zurückzuführen sind werden vom Support-Vertrag nicht abgedeckt.Updates/Änderungen des Betriebssystems und Office-Produkten sollten in Absprache mit semper erfolgen. Semper wird hierbei den Kunden auf wichtige Kriterien in Bezug auf die verwendete Software informieren. Erfolgt ein Update/Änderung des Betriebssystems oder Office-Produkten ohne semper zu konsultieren so sind daraus entstehende Hotline-Arbeitszeiten nicht durch den Support-Vertrag abgedeckt.Bei Vergrößerung des Hauses (Zimmeranzahl) hat der Kunde dies semper unverzüglich zu melden. Semper kann, je nach Umfang der Vergrößerung, den bestehenden Supportvertrag, mit einer 30-Tage-Frist, kündigen und einen neuen Supportvertrag anbieten. Verträge/Aufträge zum Systems „Zentrale Verwaltung der Reservierungssysteme“ (ZVdR) erfolgen als Vermittlung, Betreuung und First-Level-Support für Kunden von semper. Semper ist nicht Betreiber des Systems und übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Funktionen und Ergebnisse des Systems. 5. PreisePreise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Soweit eine längere Frist als 5 Monaten nach Auftragsbestätigung als Lieferfrist vorgesehen ist oder durch Terminverschiebungen erreicht wird gelten die Preise der aktuellen Preisliste.Die Verlängerung von Supportverträgen erfolgt immer zu den in der aktuellen Preisliste für Supportverträge gültigen Preisen.Alle Verträge behalten auch bei anstehenden Währungsreformen Ihre Gültigkeit. Semper ist berechtigt im Zuge der Euroumstellung Vertragspreise zu runden Preisen auf- oder abzurunden. Die dabei eventuell entstehende Preisänderung für bereits bestehende und laufende Verträge darf umgerechnet DM 4 / Euro 2 nicht überschreiten. 6. TermineTermine und Lieferzeiten sind verbindlich soweit diese schriftlich als verbindlich von semper zugesagt worden sind. Auftragsenderungen und können zur Aufhebung vereinbarter Termine führen soweit dies von semper als notwendig ersehen wird. Höhere Gewalt, und allen sonst von semper nicht zu vertretenden Ereignissen, die eine Einhaltung der Termine behindern könnten, können seitens semper zur Aufhebung vereinbarter Termine führen.Termine in schriftlich erteilten Aufträgen können einmalig vom Kunden bis zu 48 Stunden davor, in schriftlicher Form und von semper bestätigt, verschoben werden. Soweit ein neuer Termin innerhalb des gleichen oder folgenden Quartals erfolgen kann, führt diese Verschiebung zu keinen weiteren Kosten. In allen anderen Fällen kann semper 30% des Auftragwertes ohne Leistungserbringung in Rechnung stellen. 7. Haftung, GewährleistungDer Kunde ist verpflichtet Fehler an semper Software unverzüglich mitzuteilen. Semper verpflichtet sich zu Nachbesserungen seiner Softwareprodukte, bis der wesentliche Programmablauf gewährleistet ist. Semper macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.Semper ist zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt.Semper übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für Fremdsoftware. Semper übernimmt keinerlei Haftung für Datenverarbeitungsfehler, Datenbankfehler oder fehlerhaftem Source für Software und Schnittstellen. Der Lizenzinhaber /Kunde verpflichtet sich zur kontinuierlichen Ergebnisprüfung. Semper übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für vermittelte Systeme, Produkte oder Leistungen. 8. ZahlungDienstleistungen von semper sind, nach erfolgter Tätigkeit, netto ohne Skonto zur Zahlung fällig. Support Verträge sind immer im Voraus fällig.Zahlungsziel: Gutschrift auf die von semper angegebene Bankverbindung spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum. Bei Verzug ist semper berechtigt neben einer Mahngebühr/Bearbeitungsgebühr von € 10, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. 9. EigentumsvorbehaltSemper behält sich das Eigentum an den gelieferten Datenträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen oder per Fernwartung von semper übertragenen Software bis zur restlosen Bezahlung vor. Mit Vollständiger Bezahlung erwirbt der Kunde die Nutzungsrechte. Der Kunde tritt hiermit alle Rechte der Weiterveräußerung und Lizenzierung an semper ab. 10. Abtretbarkeit von AnsprüchenDer Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem mit semper geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus dem mit semper geschlossenen Verträgen ohne die Zustimmung von semper, ganz oder teilweise auf dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche. 11. DatenschutzDer Kunde ermächtigt semper, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. 12. SchlussbestimmungenDiese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in Ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Erfüllung für alle Lieferungen und Leistungen ist Georgensgmünd. Falls der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, ist der Gerichtsstand nach Wahl von semper am Sitz von semper oder am Sitz des Kunden. |